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Allgemeine Vermittlungsbedingungen

A. Allgemeine Vermittlungsbedingungen
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss und gesetzliche Vorschriften
3. Vertragsinhalt
4. Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger
5. Mängelanzeigen
6. Rücktritt/Umbuchung und Stornierung des vermittelten (Reise-)Vertrags
7. Zahlungen und Inkasso
8. Serviceentgelte
9. Versicherungen
10. Ihre Mitwirkungspflichten als Kunde
11. Haftung
12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
B. Besondere Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen
1. Zahlungen
2. Mängelanzeigen
C. Besondere Vermittlungsbedingungen für verbundene Reiseleistungen
1. Zahlungen
2. Serviceentgelte
D. Besondere Vermittlungsbedingungen für Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen Reiseleistung
1. Serviceentgelte
2. Ausstellung und Versand von Flugtickets
3. Identität der Fluggesellschaft
4. Weitere gesetzliche Vorschriften

Vorbemerkung

Liebe Kunden,
mit Freude buchen wir Ihnen Ihren Urlaub, die schönste Zeit des Jahres. Wir vermitteln Ihnen dazu gerne eine Pauschalreise eines Reiseveranstalters oder aber auch nur eine Hotelunterkunft oder einen einzelnen Flug bzw. eine Kombination.
Beachten Sie bitte, dass wir bei jeder Buchung nur als Vermittler auftreten und der oder die Verträge jeweils zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter (bei einer Pauschalreise) oder dem einzelnen Leistungsträger (bei einer Einzelleistung oder bei verbundenen Reiseleistungen) zustande kommen. Dafür gelten die Ihnen bekannten Reise-, Unterbringungs-, Miet- oder Beförderungsbedingungen Ihrer Vertragspartner.
Bitte schenken Sie auch den nachstehenden Erläuterungen zu wichtigen regelmäßig verwendeten Begriffen Beachtung:

Reiseveranstalter ist, wer – mindestens – zwei im Voraus bestimmte verschiedene Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im Voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden Sie als Reisender und der Reiseveranstalter der von Ihnen gebuchten Reise.
Vermittler ist derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter oder Leistungsträger der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Wir sind der Vermittler.
Leistungsträger bezeichnet denjenigen, der eine einzelne touristische Leistung erbringt, also z.B. das Hotel, die Fluggesellschaft, der Mietwagenanbieter etc.
Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise. Es regelt das Verhältnis zwischen dem Ihnen als Reisenden und dem Reiseveranstalter oder dem einzelnen Leistungsträger einer Einzelleistung.
Verbundene Reiseleistungen liegen vor, wenn Sie über uns als Vermittler zwei verschiedene Reiseleistungen für dieselbe Reise buchen, jedoch separate Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgen entstehen, entweder bei einem Kontakt mit uns als Vermittler oder durch Vertragsschluss innerhalb von 24 Stunden durch gezielte Vermittlung der zweiten Leistung durch uns als Reisevermittler.
Einzelleistung ist eine einzelne touristische Leistung, wie z.B. ein Hotel, ein Mietwagen oder ein Flug, die durch uns als Vermittler vermittelt wurde und bei der ein Vertrag mit dem vermittelten Leistungsträger zustande kommt.

Die nachfolgenden allgemeinen und besonderen Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen im Rahmen der Vermittlung von
• Pauschalreisen,
• verbundenen Reiseleistungen
• und Einzelleistungen.

B. Besondere Vermittlungsbedingungen für Pauschalreisen
1. Serviceentgelte
Vermitteln wir Ihnen eine Pauschalreise, erheben wir kein Serviceentgelt für die Vermittlung von Leistungen, die Bestandteil der Pauschalreise sind. Dies gilt nach Ziffer 6.3 auch für Rücktritt / Umbuchung und /oder Stornierung einer Pauschalreise. Handelt es sich um Leistungen die nicht Leistungsbestandteil der Pauschalreise sind (z.B. Sitzplatzreservierung, Buchung von Zusatzgepäck, Einholung von Visa etc.), beauftragen Sie uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie zu diesen Leistungen zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Darauf werden Sie vor Buchung der Leistung gesondert hingewiesen. Hinsichtlich der Erhebung von Serviceentgelten bei verbundenen Reiseleistungen und Buchungen von Nur-Flügen verweisen wir auf die Ziffer C. und D.
2. Zahlungen
Wenn wir Ihnen eine Pauschalreise vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisenden nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
3. Mängelanzeigen
Wir gelten als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen von Ihnen als Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Wir werden den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen in Kenntnis setzen. Wir empfehlen zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.

C. Besondere Vermittlungsbedingungen für verbundene Reiseleistungen
1. Zahlungen
1.1. Wenn wir Ihnen verbundene Reiseleistungen vermitteln, dürfen wir Zahlungen von Ihnen als Reisendem nur fordern und annehmen, wenn wir sichergestellt haben, dass diese Ihnen als dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von uns selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungsträger noch zu erfüllen sind und im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit verbundener Reiseleistungen ausfallen oder Sie im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungsträger nachkommen.
1.2. Diese Sicherstellung leisten wir bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Ihre Zahlungen an uns, soweit Sie nicht direkt an den vermittelten Leistungsträger der verbundenen Reiseleistung leisten.
2. Serviceentgelte
2.1. Sie beauftragen uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der Leistungsträger der verbunden Reiseleistungen zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig.
2.2. Soweit wir Ihnen vor der Buchung der Leistungen des Leistungsträger die Höhe des Serviceentgelts nicht durch Aushang in unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche Angabe auf unserer Website oder auf sonstige Weise vor der Buchung mitteilen, gilt die übliche Vergütung als geschuldet.

D. Besondere Vermittlungsbedingungen für vermittelte Flug-Einzelleistungen; auch als Bestandteil einer verbundenen Reiseleistung
1. Serviceentgelte
1.1. Sie beauftragen uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, Sie im Hinblick auf die Leistungen der Fluggesellschaft zu beraten und Ihnen diese zu vermitteln. Zum Teil werden hierfür von uns Serviceentgelte erhoben. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Leistungsträger zu zahlen und sofort fällig. Das Serviceentgelt wird bei Stornierung oder Nichtdurchführung (z.B. Annullierung) der vermittelten Leistung nicht erstattet, es sei denn, die Nichtdurchführung erfolgt wegen eines Fehlers durch uns als Reisevermittler.
1.2. Soweit wir Ihnen vor der Buchung der Leistungen des Leistungsträger die Höhe des Serviceentgelts nicht durch Aushang in unserem Geschäftslokal oder ausdrückliche Angabe auf unserer Website oder auf sonstige Weise vor der Buchung mitteilen, gilt die übliche Vergütung als geschuldet.
2. Ausstellung und Versand von Flugtickets
2.1. 1.1.      Grundsätzlich werden Ihnen Ihre Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Fluggesellschaft keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. Wir können auf Ihren Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches durch den Anbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Flugpreises anfallen können.
2.2. Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist von Ihnen beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
3. Identität der Fluggesellschaft
3.1. 1.1.      Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet.
3.2. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.
4. Weitere gesetzliche Vorschriften
4.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der von uns vermittelten Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
• die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
• die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
• die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
4.2. Wir empfehlen Ihnen, sich über Ihre Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren

Vertragspartner

Saerbecker Reisebüro
Sonja El Abed


Grevener Straße 20
48369 Saerbeck

Telefon: +49 (0) 2574 28 89 806
Fax: +49(0) 2574 28 89 813
E-Mail:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE352316887

Gemäß § 37 VSBG sind wir verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass für Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen Streitschlichtungsstellen eingerichtet wurden. Wir nehmen derzeit nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und sind dazu nicht verpflichtet. Sie können sich an diese Stellen wenden, die Teilnahme ist für beide Seiten aber freiwillig.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle:
Zentrum für Schlichtung e.V. | Straßburger Str. 8 77694 Kehl |

Wir vermitteln Reiseversicherungen im Status eines erlaubnisfreien Annexvermittlers gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin | www.versicherungsombudsmann.de

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